Förderkreis der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V.

 

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Bildung ist ein gesellschaftliches Interesse von größter Bedeutung. Nicht erst seit PISA ist bekannt, dass für ein an Rohstoffen armes Land wie die Bundesrepublik Deutschland Bildung und ihre Förderung den höchsten Stellenwert des öffentlichen Interesses einnehmen muß. Hier setzt die Tätigkeit des Förderkreises der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V. an, denn der Wohlstand unseres Landes wird nicht von Geistes- oder Wirtschaftswissenschaftlern gesichert, sondern von Technikern, Ingenieuren und Naturwissenschaftlern.

 

Die derzeit gültigen Jahresbeiträge für die Mitgliedschaft im Förderkreis der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V. belaufen sich auf


60 EUR  für Privatpersonen


125 EUR  für Unternehmen, Vereinigungen


12 EUR  für Studierende ohne regelmäßiges Einkommen (Tagesschule)


30 EUR  für Studierende mit regelmäßigem Einkommen (Abendschule)


30 EUR  für alle Absolventen der Technikakademie für die Dauer zwei Jahre nach Studienabschluss


Einen Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft im Förderkreis halten wir für Sie im pdf bzw. Word-Format bereit. Sie können sich das gewünschte Dokument auf Ihren Rechner laden, in dem Sie mit der Maus auf das gewünschte Format gehen und es mit der rechten Maustaste über "Ziel speichern unter ..." speichern.


Die Kontoverbindung für Überweisungen (unter Angabe eines Verwendungszweckes) lautet:

Konto-Nr. 1201000, BLZ 10030500 beim Bankhaus Löbbecke & Co. in Braunschweig, IBAN: DE95 1003 0500 0001 2010 00, BIC: LOEB DE BB


Der Förderkreis der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V. ist wegen Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der Förderung des Sports durch Bescheinigung des Finanzamtes Braunschweig-Wilhelmstraße nach dem letzten dem Förderkreis zugegangenen Freistellungsbescheid Verz. Nr. F 49-II-240 vom 16. November 2017 für die Jahre 2014-2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Jede Geld- oder geldwerte Spende ist daher steuermindernd, da der Förderkreis als gemeinnützig anerkannt ist. Es wird bestätigt, dass alle Zuwendungen nur zur Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und des Schulsports an der Technikakademie der Stadt Braunschweig (i.S. Abs. A Nr. 4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EstDV) verwendet werden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Schulungen


Beschreibung des Leistungsumfanges
In der Kursgebühr sind folgende Leistungen enthalten:

  • Vermittlung der Trainingsinhalte gemäß Kursbeschreibung
  • Bestimmungsgemäße Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme während der Schulung
  • Schulungsunterlagen, sowie enthalten
  • Persönliches Teilnahmezertifikat, soweit enthalten

Anmeldung
Nach Eingang der schriftlichen Buchung per Post, Fax, Internet oder E-Mail erhält der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung. Erst mit dieser Bestätigung ist ein Vertrag verbindlich zustande gekommen. Da die Teilnehmerzahl aus pädagogischen Gründen bei jedem Kurs begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollten alle Kursplätze ausgebucht sein, so wird nach Möglichkeit auf einen Ersatztermin verwiesen. Hierfür muss eine erneute Anmeldung erfolgen, die dann jedoch bevorzugt behandelt wird. Alle personenbezogenen Daten, welche für die Durchführung der Schulung erforderlich sind, werden für interne Zwecke unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.


Rücktritt / Stornierung
Rechtsverbindliche Stornierungen seitens des Auftraggebers müssen spätestens 10 Werktage vor Kursbeginn schriftlich bei uns eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt wird die volle Kursgebühr berechnet. Bleibt der angemeldete Teilnehmer ohne Rücktritt oder Umbuchung dem Kurs fern, so ist trotzdem die volle Kursgebühr zu entrichten. Anstelle des absagenden Teilnehmers kann ohne zusätzliche Kosten ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Der Förderkreis der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V. behält sich aus organisatorischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der notwendigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem Ausfall des Referenten) das Recht vor, Kurse auch kurzfristig abzusagen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden ausschließlich unbar zurückerstattet, wenn kein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


Umbuchungen
Umbuchungen auf andere Kurstermine sind kostenfrei, sofern sie bis 10 Werktage vor Kursbeginn schriftlich bei uns eingegangen sind. Bei kurzfristigen Änderungen behalten wir uns das Recht vor, bis zu 100 % der Kursgebühren in Rechnung zu stellen.


Haftung
Bei Ausfall eines Kurses besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der Förderkreis der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V. kann nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet. Der Förderkreis der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V. nach Möglichkeit einen Ersatztermin anbieten. Dem Interessenten bleibt es freigestellt, diesen Termin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.


Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung vereinbarten Preise. Die Kursgebühr wird mit Bestätigung fällig. Wir behalten uns vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen, deren Kursgebühren zum Kursbeginn noch nicht beglichen wurden Eine nur zeitweise Teilnahme/Anwesenheit an Kursen oder Kurspaketen berechtigt unter keinen Umständen zur Gebührenminderung. Alle sonstigen Kosten, wie z.B. Fahrt- und Übernachtungskosten sind in den Kursgebühren nicht enthalten.


Urheberrechte
Kursunterlagen sowie die zur Verfügung gestellte Software dürfen grundsätzlich nicht vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.


Kurszeiten
Die Kurse beginnen und enden zu den angegebenen Zeiten. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.


Abweichungen
Der Förderkreis der Technikakademie der Stadt Braunschweig e.V. behält sich vor, den Veranstaltungsinhalt zu modifizieren und weiterzuentwickeln sowie mit rechtzeitiger Vorankündigung Termin- und Ortverschiebungen vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat hierbei das Recht zur Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der anderen Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schulungen unberührt.


(Stand 06/2005)